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Arbeitsplatzbrille

Die richtige Arbeitsplatzbrille für entspanntes Sehen:

Jeden Tag viele Stunden am Bildschirm oder an einem speziellen Arbeitsplatz. Für viele Arbeitnehmer ist das die Regel. Für die Augen bedeutet es Schwerstarbeit. Denn diese müssen über eine lange Zeit sich auf eine Entfernung permanent einstellen und fokussieren. Kopfschmerzen, Ermüdung und Konzentrationsverlust können durch diese stundenlange Anstrengung die Folge sein.
Deshalb sollte jede Arbeitsplatzbrille individuell auf die Gegebenheiten des Arbeitsplatzes eingestellt werden. Arbeitnehmer und vor allem die, die schon Brille tragen, sollten darauf achten, dass Ihre Brille auf den Arbeitsplatz und die Arbeitsentfernung möglichst genau abgestimmt ist. Dies können Bildschirmarbeitsplatzbrillen oder Arbeitsschutzbrillen sein.

Wer trägt die Kostenfür die Arbeitsplatzbrille:

Die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille werden laut Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) und Berufsgenossenschaften (BGI 786) vom Arbeitgeber getragen. Auch das Arbeitsschutzgesetz schreibt dies vor, denn die Bildschirmarbeitsbrille ist eine persönliche Schutzausrüstung bei der Arbeit. Vorausgesetzt wird allerdings, dass diese augenfachärztlich speziell für die Arbeit am Monitor verordnet wurde. Die berufsgenossenschaftliche Information BGI 650 nennt als Voraussetzung für die Verordnung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille entsprechend § 2 (3) BildscharbV vier Anforderungen, von denen mindestens drei erfüllt sein müssen:

  • Zur Durchführung der Arbeit wird ein Bildschirmgerät benötigt, da zur Erzielung kein anderes Arbeitsmittel zur Verfügung steht.
  • Zur Durchführung der Arbeit mit dem Bildschirmgerät werden besondere Kenntnisse und Fertigkeiten benötigt.
  • Das Bildschirmgerät wird in der Regel täglich benutzt.
  • Die Arbeit am Bildschirmgerät verlangt hohe Aufmerksamkeit und Konzentration, weil Fehler zu wesentlichen Konsequenzen führen können.
Eine Arbeitsplatzbrille muß verschiedene Arbeitsentfernungen abdecken.